Achtung: Haftung bis zur Abnahme
Schutz von für den Bau benötigten Materialien und Maschinen obliegt dem ausführenden Unternehmen
Sie sind allzeit präsent: Polizeimeldungen zu Diebstählen und Vandalismus auf Baustellen. Die häufig professionell organisierten Verbrecherbanden stehlen neben Benzin auch große Baugeräte und Maschinen. Auch werden gelagerte oder bereits verbaute Materialien entwendet. Für die Kosten und Wiederbeschaffung muss in den meisten Fällen der Werkunternehmer aufkommen. Denn er haftet bis zur Abnahme. Vor diesem Hintergrund sollten vorbeugende Maßnahmen getroffen werden und die Baustelle effizient – beispielsweise mit Video Guard – gegen den Zutritt Unbefugter gesichert werden.
Diebstahl und Vandalismus gibt es überall – auch auf Baustellen. Dabei haben die Verbrecher immer weniger Hemmungen und stehlen neben Werkzeug und Materialien auch mal große Baumaschinen und Fahrzeuge. Durch die beschädigten und dadurch beeinträchtigten Bauleistungen verzögert sich der gesamte Bau. Nicht in jedem Fall tritt eine Versicherung für den Schaden ein. So trägt vor der Abnahme das ausführende Werkunternehmen das volle Risiko und muss Schäden auf eigene Kosten beseitigen und Ersatz finden. Denn die allgemeine Rechtsauffassung betrachtet es nämlich als nebenvertragliche Pflicht des Auftraggebers, dass das Eigentum des Handwerkers geschützt wird und deshalb die Baustelle ausreichend gegen den Zutritt von Unbefugten gesichert werden muss.
Um teure Schäden durch Diebstahldelikte zu vermeiden, ist das Aufstellen der bis zu sechs Meter hohen Video Guard-Türme auf Baustellen eine besonders effiziente und sichere Methode. Mit Hochleistungskameras bewachen sie die Projekte bei Tag und Nacht und bieten so durchgängig Schutz und Sicherheit. Dabei sind die verschiedenen Überwachungssysteme individuell an die unterschiedlichen Baustellen angepasst. Die innovative Videotechnik mit angeschlossener Leitstelle schrecken die Verbrecher bereits oft vor der Tat ab, da ungebetene Gäste mit 120 Dezibel Schalldruck direkt angesprochen und zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden. Falls sie der Anweisung nicht nachkommen, wird mit der Polizei und dem Wachdienst die Intervention bis zur Verhaftung organisiert.